COVID-19 und Immobiliendienstleistungen UPDATE gültig ab 25.01.2021
Der „harte“ Lockdown wird vor dem Hintergrund anhaltender Neuinfektionen und dem neuen Bedrohungsbild durch die Virusmutation B.1.1.7 fortgesetzt und verschärft.
Kurze Zusammenfassung:
Folgende Immobiliendienstleistungen dürfen nach wie vor ausgeübt werden:
- Objektbesichtigungen
- Übergaben und Rückstellungen von Miet- und Kaufgegenständen
- Hausbegehungen
- Begutachtungen zur Erstellung von Kostenvoranschlägen
- Objektaufnahmen
Folgende Regelungen sind zu beachten:
- Mindestabstand von zwei Metern
- FFP2-Maskenpflicht für Kunden
- Maskenpflicht samt Testung oder FFP2- Maskenpflicht für Arbeitnehmer im Kundenbereich
- 10 m²- Regel (pro Kunde müssen 10 m² zur Verfügung stehen, ist der Kundenbereich kleiner als 10 m² ist nur ein Kunde zulässig)
- Dienstfahrten, Werksverkehr à pro Sitzreihe max. 2 Personen und FFP2-Maskenpflicht
EIGENTÜMERVERSAMMLUNGEN
Eigentümerversammlungen können zurzeit nicht stattfinden, bereits anberaumte Versammlungen sind zeitlich zu verschieben. Vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage setzt eine Abhaltung in rein digitaler Form (Online-Versammlung) ein Einverständnis aller Wohnungseigentümer voraus.
Den kompletten Newsletter und die Verordnung finden Sie nachstehend:
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