COVID-19 und Immobiliendienstleistungen UPDATE gültig ab 25.01.2021



Der „harte“ Lockdown wird vor dem Hintergrund anhaltender Neuinfektionen und dem neuen Bedrohungsbild durch die Virusmutation B.1.1.7 fortgesetzt und verschärft.

Kurze Zusammenfassung:


Folgende Immobiliendienstleistungen dürfen nach wie vor ausgeübt werden:
  • Objektbesichtigungen
  • Übergaben und Rückstellungen von Miet- und Kaufgegenständen
  • Hausbegehungen
  • Begutachtungen zur Erstellung von Kostenvoranschlägen
  • Objektaufnahmen
 
Folgende Regelungen sind zu beachten:

  • Mindestabstand von zwei Metern
  • FFP2-Maskenpflicht für Kunden
  • Maskenpflicht samt Testung oder FFP2- Maskenpflicht für Arbeitnehmer im Kundenbereich
  • 10 m²- Regel (pro Kunde müssen 10 m² zur Verfügung stehen, ist der Kundenbereich kleiner als 10 m² ist nur ein Kunde zulässig)
  • Dienstfahrten, Werksverkehr à pro Sitzreihe max. 2 Personen und FFP2-Maskenpflicht

 
EIGENTÜMERVERSAMMLUNGEN

Eigentümerversammlungen können zurzeit nicht stattfinden, bereits anberaumte Versammlungen sind zeitlich zu verschieben. Vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage setzt eine Abhaltung in rein digitaler Form (Online-Versammlung) ein Einverständnis aller Wohnungseigentümer voraus.

Den kompletten Newsletter und die Verordnung finden Sie nachstehend:


 







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